23.01.2009

Darlehen des Freistaats Bayern

Die LfA - Landesanstalt für Aufbaufinanzierung bietet Existenzgründern verschiedene Darlehensmöglichkeiten.

Die LfA - Landesanstalt für Aufbaufinanzierung bietet Existenzgründern verschiedene Darlehensmöglichkeiten.

Startkredit der LfA

Ziel des Startkredits ist es, Existenzgründer bei der Betriebsaufnahme zu unterstützen und damit beispielsweise die Anschaffung eines ersten Warenlagers zu erleichtern. Gefördert werden echte Investitions- und deren Nebenkosten (z.B. Notar, Architekt, etc.), die Warenaufstockung in Verbindung mit Investitionen während der 3-jährigen Existenzgründungsphase, Mietvorauszahlungen und Baukostenzuschüsse sowie Kautionen, Erwerbskosten, Patent- Lizenzkosten, aktivierte Hard-, Softwarekosten und Eigenleistungen. Ausgenommen sind Kosten für den Pkw, Kaufpreiszahlungen an Eltern/Schwiegereltern bei Betriebsübergaben und Finanzierungskosten (Bearbeitungsgebühren, Zwischenkreditzinsen etc.).

Bei allen Investitionen ist es entscheidend, dass sie in Bayern getätigt werden.
Bis zu 40% der förderfähigen Aufwendungen können geltend gemacht werden, wobei auf einen Vorhabensmindestbetrag von 30.000 Euro (entspricht 12.000 Euro Darlehensmindestbetrag) geachtet werden muss. Allerdings können maximal 310.000 EUR als Darlehen beantragt werden. Der Zinssatz wird individuell durch den Einsatz des risikogerechten Zinssystems, in dem die Bonität und die Werthaltigkeit der Sicherheiten von der Hausbank beurteilt werden und durch die Wahl der Laufzeit und der tilgungsfreien Jahren berechnet. Die Laufzeit des Darlehens kann wahlweise 5 oder 8 Jahre dauern, bei baulichen Investitionen auf 12 oder 15 Jahren erweitert werden. Über die gesamte Laufzeit ist der Zinssatz gebunden. Die Tilgungsfreiheit kann beliebig auf 1, 2 oder 4 Jahre festgesetzt werden.

Zu beachten ist auch, dass es sich um eine Personenförderung handelt und somit volle Haftung des Gründers besteht. Der Startkredit kann mit nahezu allen Finanzierungshilfen des Bundes und des Landes kombiniert werden. Die Antragstellung erfolgt durch die Hausbank, die Vorbeginnsklausel muss eingehalten werden

Startkredit 100 der LfA
Der Startkredit 100 unterscheidet sich nur sehr geringfügig vom Startkredit. Die Aufstockung des Finanzierungsanteils des Startkredits kann nun bis auf 100% erhöht werden. Der Darlehensmindestbetrag senkt sich auf 2.500 Euro, der Höchstbetrag steigt auf 1,5 Mio. Euro. Ab einer Laufzeit von 10, 12 oder bei baulichen Investitionen 20 Jahren kann das Darlehen in Anspruch genommen werden. Die Zinsbindung kann bis zu 20 Jahre festgelegt werden. Eine Tilgungsfreiheit ist von 2 oder 3 Jahren möglich oder eine Endfälligkeit nach 12 Jahren wählbar. Ansonsten sind es dieselben Konditionen wie beim Startkredit.

Universalkredit der LfA

Investitionen, wesentliche Aufstockungen des Warenlagers und Konsolidierungsvorhaben mit Ausnahme der sonstigen Betriebsmittel können mit dem Universalkredit finanziert werden. Das Darlehen können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz von max. 500 Mio. Euro beantragen. Das Vorhaben muss mind. 25.000 Euro betragen und kann bis zu 100% finanziert werden. Daraus ergibt sich die Darlehensuntergrenze von 25.000 Euro bis zum Höchstbetrag von 10 Mio. Euro. Die Laufzeit ist variabel von 10, 15 oder bei baulichen Maßnahmen auch 20 Jahre. Dagegen kann die Zinsbindung lediglich bis zu 15 Jahre festgesetzt werden. Wählbar ist auch eine Tilgungsfreiheit von 2 Jahren oder einer Endfälligkeit nach 15 Jahren.

Der Zinssatz ergibt sich so wie beim Startkredit aus dem risikogerechten Zinssystem. Ein vorzeitiger Vorhabensbeginn ist im Gegensatz dazu unschädlich. Ist das Investitionsvorhaben jedoch weitgehend durchgeführt, kann kein Darlehen gewährt werden. Auch hier gilt wieder, die Hausbank als direkter Ansprechpartner. Daneben besteht auch die Möglichkeit, über eine LfA-Bürgschaft bzw. eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern, das Darlehen abzusichern.


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