Die IT Inkubator Ostbayern GmbH ist ein Unternehmen der Stadt Regensburg mit der Aufgabe, IT-Wirtschaft und IT-Gründungen in der Oberpfalz zu fördern. Die Projekte zur IT-Gründungsförderung werden von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert.
Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen in Bayern
Mit dem Forschungs- und Technologie (FuT)-Programm fördert der Freistaat Bayern seit dem 1. Juni 2009 in einer 3-jährigen Pilotphase mit einem jährlichen Budget von 2 Millionen Euro kleine Unternehmen im Bereich Forschung und Technologie, um deren Innovationskraft für die Herausforderungen der Zukunft zu stärken.
Innovationsgutscheine sollen die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen.Antragberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe mit Sitz in Bayern sowie Existenzgründer, die in Bayern gründen werden und deren Unternehmensgründung bis zum Zeitpunkt der Abrechnung formal erfolgt ist. Als kleine Unternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und einem Vorjahresumsatz bzw. einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. €.
Neben der Finanzierung der im Antrag angeführten Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung können keine weitere Förderungen der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden. Innovationsgutscheine werden mit einer Förderhöhe von maximal 7.500,00 € gewährt. Die Förderung deckt bis max. 50% der Ausgaben ab, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 15.000,00 € an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.
Die Innovationsgutscheine können für ein innovatives Vorhaben oder für mehrere verschiedene Vorhaben gleichzeitig oder nacheinander beantragt werden. Maximal werden jedoch nicht mehr als 3 Innovationsgutscheine während der 3-jährigen Pilotphase genehmigt. Unternehmen, die sich zu einem größeren FuT-Vorhaben zusammenschließen, können ihre Innovationsgutscheine kumulieren. Kumulierbar sind maximal 4 Innovationsgutscheine. Reine Vermarktungs- oder Vertriebspartner sind nicht förderfähig.
Folgende Tätigkeiten können gefördert werden:
- Umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Sinne von technischer Unterstützung und Technologietransferdiensten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, z.B. Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung, Umweltverträglichkeit
- Wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, im Sinne von Marktforschung wie z.B. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik, aber auch im Marktzugang, z.B. in Distribution und Vertrieb.
- Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen wie z.B. von Universitäten, Hochschulen, Fraunhofer-Gesellschaften sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsleistungen. Verträge und Aufträge zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen dürfen nicht vor der Entscheidung über den Antrag und der Bewilligung geschlossen bzw. erteilt werden.
Nicht gefördert werden:
- Klassische Unternehmensberatungen (z.B. Strategieberatung, Organisationsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung) und Unternehmercoachings,
- Outsourcing von FuT-Tätigkeiten, die in der Regel betriebsintern verrichtet werden
- Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen
- Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software,
- Studentische und wissenschaftliche Arbeiten, die Gegenstand der Prüfungsleistungen sind sowie studentische Projekte im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildungseinheit (Seminar, Kurs, etc.),
- Betriebsinterner Aufwand, z.B. interne Personal-, Sach- und Reisekosten
- Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten,
- Aufwendungen für laufenden Vertrieb und Werbung.
Die FuT-Dienstleistung muss innerhalb eines Jahres nach Erlass durchgeführt werden.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.innovationsgutschein-bayern.de
Die Anträge werden fortlaufend und zeitnah bearbeitet, geprüft und bewilligt. In der Regel geht eine Nachricht innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung ein
Antragstellung:
Bayern Innovativ GmbH
Innovationsgutscheine Bayern
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
.













