15.07.2009

Vorgründungscoaching Bayern

Das vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie geförderte Projekt aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) wird von den bayerischen Industrie- und Handelskammern durchgeführt.

Gefördert werden Personen, die in Bayern wohnen und ein Gewerbe in Bayern im Vollerwerb gründen oder übernehmen wollen. Wer bisher schon im Haupterwerb selbständig ist, kann nicht mehr gefördert werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf weder die Gewerbeanmeldung erfolgt noch ein Gesellschaftervertrag abgeschlossen worden sein. Zudem muss das Unternehmen die KMU-Kriterien erfüllen (nicht mehr als 250 Mitarbeiter, Umsatz nicht über 40 Millionen € beziehungsweise eine Bilanzsumme nicht über 27 Millionen €).

70 Prozent des Beratungshonorars beziehungsweise nicht mehr als 5.600 € (netto), bei einem maximalen Gesamthonorar von 8.000 € netto, werden durch die Förderung bezuschusst. Der maximal förderfähige Tagessatz für den Berater liegt bei 800 € (netto). Zudem können nicht mehr als 10 Tagewerke (à 8 Stunden) innerhalb des maximalen Coachingzeitraums von 2 Monaten gefördert werden.

Der Beratervertrag mit dem Coach darf erst nach erfolgreicher Bewilligung abgeschlossen werden. Ausgeschlossen sind Coachings, die sich auf Rechts-, Versicherungs-, Steuerfragen, gutachterliche Stellungnahmen oder die Erarbeitung von EDV-Software beziehen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.ihk-regensburg.de

Ansprechpartner:
IHK Regensburg
Gerhard Ertl
Telefon: 0941/5694-223
Fax: 0941/5694-5223
E-Mail: ertl@regensburg.ihk.de





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