15.07.2009

Gründercoaching Deutschland

Die meisten Gründer und jungen Unternehmen brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet das junge Unternehmen.

Das Programm "Gründercoaching Deutschland" wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Antragberechtigt sind Unternehmer, die ihr Gewerbe in Bayern bis 5 Jahre nach der Gründung betreiben. Ausschlaggebend für den Gründungszeitpunkt ist die Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag etc. Die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Zudem muss das Unternehmen die KMU-Kriterien erfüllen (nicht mehr als 250 Mitarbeiter, Umsatz nicht über 40 Millionen € beziehungsweise Bilanzsumme nicht über 27 Millionene €).

Durch die Förderung werden 50 Prozent des Beratungshonorars des Coaches übernommen. Das maximale förderfähige netto Beraterhonorar liegt bei 800 € netto/Tag und darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 € nicht überschreiten. Grundsätzlich kann auch ein Beraterhonorar, das höher als 800 € (netto) pro Tag ist, vereinbart werden, jedoch muss die Differenz als Eigenleistung bezahlt werden. Es ergibt sich daraus eine maximale Zuschusshöhe von 3.000 €.

Ein gefördertes Gründercoaching setzt immer eine Coachingempfehlung eines Regionalpartners (IHK Regensburg) und einer Coachingzusage der KfW voraus. Der Gründercoach muss von der KfW akkreditiert sein und kann aus der KfW-Beraterbörse www.kfw-beraterboerse.de frei gewählt werden. Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW begonnen werden. Ab Erteilung der Zusage (Datum der Ausstellung durch die KfW) kann sich der Coachingzeitraum auf maximal 12 Monate erstrecken.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen
- im Vorgründungsbereich,
- bei überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen,
- Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen,
- Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software,
- bei überwiegend gutachterlichen Stellungnahmen,
- die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.ihk-regensburg.de

Ansprechpartner:
IHK Regensburg
Gerhard Ertl
Telefon: 0941/5694-223
Fax: 0941/5694-5223
E-Mail: ertl@regensburg.ihk.de




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