15.07.2009

Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit

Ein Baustein des Programms "Gründercoaching Deutschland" ist ein Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Förderfähig sind Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten.

Der Antrag kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung eingereicht werden. 90 Prozent des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten. Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto). Bei einem Coachingzeitraum von maximal 12 Monaten liegt die maximale Zuschusshöhe bei 3.600 €.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.ihk-regensburg.de

Ansprechpartner:
IHK Regensburg
Gerhard Ertl
Telefon: 0941/5694-223
Fax: 0941/5694-5223
E-Mail: ertl@regensburg.ihk.de



Drucken